Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angaben zum Dienstleister

Firma: ERMAR Ingatlanberuházó és Szolgáltató Korlátolt Felelősségű Társaság
Sitz: H-1055 Budapest, Nagy Ignác utca 21
Steuernummer: 13923671-2-41
Handelsregisternummer: 01 09 880088


Allgemeine Bestimmungen
2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Unterkünfte
und Dienstleistungen des Dienstleisters.

2.2. Besondere, individuelle Bedingungen sind nicht Bestandteil dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Sie schließen jedoch den Abschluss separater
Vereinbarungen mit Reisebüros und Reiseveranstaltern mit abweichenden
Bedingungen je nach Art des Geschäfts nicht aus.

Vertragspartner
3.1. Die vom Dienstleister erbrachten Leistungen werden vom Gast in Anspruch
genommen.

3.2. Bestellt der Gast die Leistungen direkt beim Leistungserbringer, ist er
Vertragspartner. Der Leistungserbringer und der Gast werden – sofern die
Voraussetzungen erfüllt sind – gemeinsam Vertragspartner (nachfolgend „Parteien“
genannt).

3.3. Erfolgt die Bestellung der Leistungen durch einen Dritten (nachfolgend
„Vermittler“ genannt) im Namen des Gastes, gelten die Bedingungen der
Zusammenarbeit gemäß dem zwischen dem Leistungserbringer und dem Vermittler
geschlossenen Vertrag. In diesem Fall ist der Leistungserbringer nicht verpflichtet zu
prüfen, ob der Dritte den Gast rechtlich vertritt.

Vertragszustand, Buchungsvorgang, Änderungen, Benachrichtigungspflicht
4.1. Der Leistungserbringer unterbreitet dem Gast auf dessen mündliche oder
schriftliche Anfrage ein Angebot. Geht innerhalb von 48 Stunden nach Versand des

Angebots keine konkrete Bestellung ein, erlischt die Angebotspflicht des
Leistungserbringers.

4.2. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder mündlichen Bestätigung der
Reservierung durch den Leistungserbringer (per Post, Fax oder E-Mail) zustande und
gilt daher als schriftlicher Vertrag. Eine mündliche Reservierung, Vereinbarung,
Änderung oder Bestätigung durch den Dienstleister stellt keinen Vertrag dar.

4.3. Der Vertrag über die Nutzung der Beherbergungsleistungen gilt für einen
bestimmten Zeitraum.

4.3.1. Verlässt der Gast das Zimmer vor Ablauf des vereinbarten Zeitraums, hat der
Dienstleister Anspruch auf die volle Vergütung für die vertraglich vereinbarte
Leistung. Der Dienstleister ist berechtigt, das vor Ablauf des Zeitraums geräumte
Zimmer weiterzuvermieten.

4.3.2. Für eine vom Gast veranlasste Verlängerung der Nutzung der
Beherbergungsleistungen ist die vorherige Zustimmung des Dienstleisters
erforderlich. In diesem Fall kann der Dienstleister die Erstattung der Gebühr für die
bereits erbrachte Leistung verlangen.

4.4. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen einer von beiden
Parteien unterzeichneten schriftlichen Vereinbarung.

Stornierungsbedingungen
5.1. Sofern im Beherbergungsangebot nichts anderes angegeben ist, kann die
Beherbergungsleistung bis 3 Tage vor Anreise kostenfrei storniert werden.

a) Hat der Vertragspartner die Nutzung der Unterkunftsleistungen nicht durch
Vorauszahlung, Kreditkartengarantie oder andere im Vertrag festgelegte Mittel
gesichert, endet die Leistungspflicht des Anbieters am Anreisetag um 15:00 Uhr
Ortszeit.

b) Hat der Vertragspartner die Nutzung der Unterkunftsleistungen durch
Vorauszahlung, Kreditkartengarantie oder andere im Vertrag festgelegte Mittel

gesichert und trifft nicht bis 24:00 Uhr Ortszeit am Anreisetag ein oder teilt er seine
spätere Ankunft nicht im Voraus mit, erhebt der Anbieter eine Vertragsstrafe in Höhe
des im Vertrag festgelegten Betrags, mindestens jedoch in Höhe einer
Übernachtungsgebühr. In diesem Fall bleibt die Unterkunft bis 10:00 Uhr des
Folgetages für den Vertragspartner reserviert; danach endet die Leistungspflicht des
Anbieters.

5.2. Bei Buchungen von Produkten mit besonderen Bedingungen, Gruppenreisen
oder Veranstaltungen gelten abweichende Bedingungen, die in einem separaten
Vertrag festgehalten werden.

Preise
6.1. Die Zimmerpreise (Listenpreise) werden im Zimmer, an der Rezeption und auf
der Website der Unterkunft veröffentlicht. Preislisten für weitere Leistungen erhalten
Sie in den jeweiligen Abteilungen (Restaurant, Bar).

6.2. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die angegebenen Preise bis zur
Buchungsbestätigung oder, falls diese noch nicht erfolgt ist, bis zur Belegung der
Unterkunft zu ändern.

6.3. Bei der Preisangabe weist der Anbieter den Steuergehalt (Mehrwertsteuer, IFA)
gemäß den zum Zeitpunkt des Angebots geltenden gesetzlichen Bestimmungen
(örtliche Verordnung) aus. Der Anbieter gibt etwaige Mehrkosten aufgrund von
Änderungen der geltenden Steuergesetze (Mehrwertsteuer, IFA) nach vorheriger
Ankündigung an den Vertragspartner weiter.

6.4. Aktuelle Rabatte, Aktionen und Angebote werden auf der Website der Unterkunft
bekannt gegeben.

Familienrabatte
7.1. Kinder bis einschließlich 2 Jahre übernachten kostenlos im Zimmer der Eltern.

Zahlungsmethode, Garantie
8.1. Der Dienstleister fordert die Vergütung für die erbrachten Leistungen spätestens
nach deren Inanspruchnahme und vor Abreise aus dem Hotel vom Vertragspartner.

Er kann jedoch im Rahmen einer individuellen Vereinbarung auch die Möglichkeit
einer späteren Zahlung einräumen.

8.2. Zur Gewährleistung der vertragsgemäßen Leistungserbringung und der Zahlung
der Vergütung kann der Dienstleister:

a) eine Kreditkartengarantie verlangen, während der die Vergütung für die bestellte
und bestätigte Leistung auf der Kreditkarte blockiert wird;
b) eine Vorauszahlung in Höhe des Teilnahmebeitrags (ganz oder teilweise)
verlangen.
8.3. Der Vertragspartner kann seine Rechnung in HUF und/oder

a) in jeder vom Dienstleister akzeptierten Währung begleichen. In diesem Fall erfolgt
die Umrechnung bzw. Rechnungsstellung zum Devisenankaufskurs der
kontoführenden Bank des Dienstleisters am Anreisetag des Gastes.

b) Der Dienstleister akzeptiert bargeldsparende Zahlungsmethoden (Kreditkarte und,
nach gesonderter Vereinbarung, Gutscheine, Rabattcoupons usw.). Die aktuelle Liste
finden Sie auf der Website der Unterkunft.

8.4. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung der jeweiligen
Zahlungsmethode trägt der Gast.

Nutzungsbedingungen
9.1. Der Gast kann das Hotelzimmer am Anreisetag ab 15:00 Uhr beziehen (Check-
in) und muss es am Abreisetag bis 11:00 Uhr räumen (Check-out).

Haustiere
10.1. Haustiere sind in den Unterkünften des Dienstleisters grundsätzlich erlaubt. Sie
dürfen unter Aufsicht des Gastes im Hotelzimmer gehalten werden und die
Gemeinschaftsbereiche nutzen, um Zugang zu den Zimmern zu erhalten. Der Zutritt
zu anderen Bereichen (Restaurant, Bar usw.) ist ihnen jedoch nicht gestattet.

10.2. Der Gast haftet uneingeschränkt für alle Schäden, die durch das Haustier
verursacht werden.

10.3. Der Dienstleister erhebt für die Unterbringung eines Haustieres im Zimmer eine
Gebühr gemäß einer separaten Vereinbarung.

Verweigerung der Vertragserfüllung, Beendigung der Leistungsverpflichtung
11.1. Der Dienstleister ist berechtigt, den Vertrag über Beherbergungsleistungen mit
sofortiger Wirkung zu kündigen und die Leistungserbringung zu verweigern, wenn:

a) der Gast das Zimmer oder die bereitgestellte Einrichtung für andere als die
vorgesehenen Zwecke nutzt;

b) der Gast sich in einer anstößigen oder unhöflichen Weise verhält, unter Alkohol-
oder Drogeneinfluss steht oder bedrohliches, beleidigendes oder anderweitig
inakzeptables Verhalten zeigt;

c) der Gast an einer ansteckenden Krankheit leidet;

d) der Vertragspartner seine vertraglich vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht
leistet.

11.2. Kann der Vertrag zwischen den Parteien aufgrund höherer Gewalt nicht erfüllt
werden, wird der Vertrag beendet.

Unterkunftsgarantie
12.1. Kann die Unterkunft des Dienstleisters die vertraglich vereinbarten Leistungen
aufgrund eigenen Verschuldens (z. B. Überbuchung, vorübergehende
Betriebsstörungen usw.) nicht erbringen, ist der Dienstleister verpflichtet,
unverzüglich für eine alternative Unterkunft des Gastes zu sorgen.

12.2. Der Dienstleister ist verpflichtet:

a) die vertraglich vereinbarten Leistungen zum vereinbarten Preis für den
vereinbarten Zeitraum – oder bis zur Beseitigung des Hindernisses – in einer
anderen Unterkunft derselben oder einer höheren Kategorie anzubieten. Sämtliche
Mehrkosten für die Bereitstellung der Ersatzunterkunft trägt der Dienstleister.

12.3. Erfüllt der Dienstleister diese Verpflichtungen vollständig oder hat der Gast die
angebotene Ersatzunterkunft angenommen, kann der Vertragspartner keine
nachträglichen Schadensersatzansprüche geltend machen.

Krankheit oder Tod des Gastes

13.1. Erkrankt der Gast während des Aufenthalts und ist er nicht in der Lage, selbst
zu handeln, bietet der Dienstleister medizinische Hilfe an bzw. leistet diese.

13.2. Im Falle der Krankheit/des Todes des Gastes ist der Dienstleister berechtigt,
vom Angehörigen, Erben oder Rechnungsempfänger des Patienten/Verstorbenen
eine Entschädigung für alle medizinischen und verfahrenstechnischen Kosten, die
Kosten für vor dem Tod in Anspruch genommene Leistungen sowie für alle durch die
Krankheit/den Tod verursachten Schäden an Ausstattung und Einrichtung zu fordern.

Rechte des Vertragspartners
14.1. Gemäß Vertrag hat der Gast Anspruch auf die vereinbarte Nutzung des
gebuchten Zimmers und derjenigen Einrichtungen der Unterkunft, die zum
Standardleistungsumfang gehören und keinen Sonderbedingungen unterliegen.

14.2. Der Gast kann während seines Aufenthalts in der Unterkunft eine Beschwerde
bezüglich der vom Dienstleister erbrachten Leistungen einreichen. Der Dienstleister
verpflichtet sich, jede ihm während dieses Zeitraums schriftlich (oder schriftlich)
zugestellte Beschwerde zu bearbeiten.

14.3. Das Beschwerderecht des Gastes erlischt mit der Abreise aus der Unterkunft.
Pflichten des Vertragspartners
15.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Vergütung für die im Vertrag bestellten
Leistungen zum vereinbarten Termin und in der vereinbarten Weise zu zahlen.

15.2. Der Gast stellt sicher, dass Kinder unter 18 Jahren, die sich in seiner
Verantwortung befinden, sich im Hotel des Leistungsanbieters nur unter Aufsicht
eines Erwachsenen aufhalten.

15.3. Es ist dem Gast nicht gestattet, eigene Speisen und Getränke in die
Gastronomie und die Zimmer des Hotels mitzubringen.

Vom Gast als Geschenk erworbene Produkte dürfen uneingeschränkt mitgebracht
werden.

Haftung des Vertragspartners
Der Gast haftet für alle Schäden und Nachteile, die dem Leistungsanbieter oder
Dritten durch Verschulden des Gastes, seiner Begleitperson oder anderer Personen
in seiner Verantwortung entstehen. Diese Haftung besteht auch dann, wenn der
Geschädigte Anspruch auf Schadensersatz direkt gegenüber dem Leistungsanbieter
hat.

Der Dienstleister behält sich das Recht vor, bei Ankunft zusätzlich zum
Übernachtungspreis eine Kaution in bar oder eine Vorautorisierung der Bankkarte
(40.000 HUF) für eventuelle Schäden oder Mehrverbrauch zu verlangen. Diese
Kaution kann jederzeit zur Begleichung unbezahlter Rechnungen und Schäden
verwendet werden, die vom Gast, seiner Begleitperson oder anderen Personen unter
seiner Verantwortung verursacht wurden.

Rechte des Dienstleisters
Kommt der Gast seiner Zahlungsverpflichtung für vertraglich vereinbarte, aber nicht
in Anspruch genommene Leistungen nicht nach, hat der Dienstleister ein Pfandrecht
an den persönlichen Gegenständen des Gastes, die dieser ins Hotel mitgebracht hat,
um seine Ansprüche zu sichern.

Pflichten des Dienstleisters
Der Dienstleister ist verpflichtet:

a) die vertraglich vereinbarte Unterkunft und sonstige Leistungen gemäß den
geltenden Vorschriften und Servicestandards zu erbringen;

b) die schriftliche Beschwerde des Gastes zu prüfen und die notwendigen Schritte
zur Behebung des Problems zu unternehmen. Diese Schritte sind schriftlich zu
dokumentieren.
Haftung des Dienstleisters für Schäden
19.1. Der Dienstleister haftet für alle Schäden, die dem Gast innerhalb seiner
Einrichtungen durch ein Verschulden des Dienstleisters oder seiner Mitarbeiter
entstehen.

19.1.1. Die Haftung des Dienstleisters erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch
unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs seiner Mitarbeiter oder
durch den Gast selbst verursacht wurden.

19.1.2. Der Dienstleister kann Bereiche im Hotel ausweisen, die dem Gast nicht
zugänglich sind. Der Dienstleister haftet nicht für Schäden oder Verletzungen, die in
diesen Bereichen entstehen.

19.1.3. Der Gast ist verpflichtet, den Schaden unverzüglich dem Hotel zu melden und
alle notwendigen Informationen zur Aufklärung des Schadenshergangs
bereitzustellen, gegebenenfalls auch für die Erstattung einer Anzeige bei der Polizei.

19.2. Der Dienstleister haftet auch für Schäden, die dem Gast durch Verlust,
Zerstörung oder Beschädigung seiner persönlichen Gegenstände entstehen, wenn
der Gast diese an einem vom Dienstleister dafür vorgesehenen oder allgemein dafür
bestimmten Ort oder in seinem Zimmer deponiert oder einem Mitarbeiter des
Dienstleisters übergeben hat, den er zur Entgegennahme seiner Gegenstände
bevollmächtigt hielt.

19.2.1 Der Dienstleister haftet für Wertsachen, Wertpapiere und Bargeld nur dann,
wenn diese ausdrücklich zur Aufbewahrung entgegengenommen wurden oder der
Schaden aus einem Grund entstanden ist, für den er nach den allgemeinen
Bestimmungen haftet. In diesem Fall trägt der Gast die Beweislast.

19.3 Die maximale Entschädigung beträgt das Fünfzigfache des im Vertrag
festgelegten Tagespreises für das Zimmer, es sei denn, der Schaden ist geringer.

Vertraulichkeit

Bei der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten ist der Dienstleister verpflichtet, die
Bestimmungen des Gesetzes LXIII von 1992 über den Schutz personenbezogener
Daten und die Offenlegung von Daten von öffentlichem Interesse sowie die
einschlägigen Datenschutzgesetze und – sofern der Auftraggeber den Dienstleister
darauf hingewiesen hat – die einschlägigen internen Richtlinien des Auftraggebers zu
beachten.

Höhere Gewalt
Ein Ereignis oder Umstand (z. B. Krieg, Feuer, Überschwemmung, Unwetter,
Stromausfall, Streik), das außerhalb des Einflussbereichs einer Partei liegt (höhere
Gewalt), befreit beide Parteien von der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, solange
dieses Ereignis oder dieser Umstand andauert. Die Parteien vereinbaren, alles in
ihrer Macht Stehende zu tun, um das Eintreten solcher Ereignisse oder Umstände zu
minimieren und etwaige dadurch verursachte Schäden oder Verzögerungen
schnellstmöglich zu beheben.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Rechtsbeziehung zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber unterliegt
den Bestimmungen des ungarischen Zivilgesetzbuches. Alle Rechtsstreitigkeiten, die
sich aus dem Dienstleistungsvertrag ergeben, werden von dem Gericht entschieden,
das für den Ort der Leistungserbringung zuständig ist.

Marmara Hotel Budapest
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